Die Kosten für das Casemagament beziehen sich auf eine vorliegende Offerte. Diese bildet grundsätzlich das Kostendach für den Auftrag. Unvorhergesehene Mehraufwände, welche das vorliegende Kostendach überschreiten, werden nach Absprache mit der zuweisenden Stellen und bei Bedarf, nach Vorliegen einer zusätzlichen Kostengutsprache, in Rechnung gestellt.
Bei Terminen, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, verrechnet die mobile beratung die Hälfte der offerierten Begleitzeit. Die entsprechenden Kosten werden der Zahlstelle gemäss Kostengutsprache in Rechnung gestellt.
Die Tarife können jährlich, nach schriftlicher Mitteilung, angepasst werden.