Tarife
Für Begleitungen innerhalb des Kantons Zürich erfolgt die Kostenübernahme in der Regel über eine bestehende Vereinbarung oder ein vorliegendes Angebot. Dieses Angebot bildet gleichzeitig die Kostenobergrenze für den erteilten Auftrag.
Die Tarife orientieren sich an den Richtlinien des Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB).
Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen – andernfalls kann der Termin in Rechnung gestellt werden.